BlackRock-Lexikon
Vermittlungsgutschein
Einen Vermittlungsgutschein erhält man beim Arbeitsamt, bei der ARGE oder einer Institution zur Arbeitsförderung. Nach dem Erhalt des Vermittlungsgutscheines wendet man sich in der Regel an einen Arbeitsvermittler. Schafft dieser Arbeitsvermittler es, den Arbeitssuchenden in eine Tätigkeit zu vermitteln, kommt der Vermittlungsgutschein zur Einlösung. Die Tätigkeit muss allerdings versicherungspflichtig sein und mindestens 15 Stunden in der Woche ausgeführt werden. Ferner muss die Beschäftigungsdauer mindestens drei Monate betragen. Der Arbeitsvermittler löst den Vermittlungsgutschein beim Aussteller ein und erhält dafür einen bestimmten Betrag. Wer einen Vermittlungsgutschein erhält, ist gesetzlich geregelt. Alle Personen, die Arbeitslosengeld eins beziehen, haben einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Dies gilt aber nur dann, wenn sie innerhalb der letzten drei Monate mindestens 6 Wochen nachweislich arbeitslos gemeldet waren. Das gleiche gilt für alle Personen, die sich in einer Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahme befinden. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld zwei ist der Erhalt eines Vermittlungsgutscheines eine Ermessensentscheidung. Der Vermittlungsgutschein hat immer eine Gültigkeit von drei Monaten.
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