BlackRock-Lexikon
Umsatzbeteiligung
Eine Umsatzbeteiligung ist eine Art Entlohnung für Mitarbeiter. Ist eine Umsatzbeteiligung im Arbeitsvertrag geregelt, so darf sich der Mitarbeiter über einen Teil des Umsatzes freuen. Wie hoch die Umsatzbeteiligung ist, ist vom Unternehmen abhängig. Auch wer die zusätzlichen Gelder erhält ist von Firma zu Firma verschieden. Manche Unternehmen gewähren nur eine Umsatzbeteiligung für ranghohe Mitarbeiter. Andere wiederum zahlen Umsatzbeteiligung nur an die Mitarbeiter der Verkaufsabteilungen aus. Viele internationale Konzerne schließen Arbeiter komplett von der Umsatzbeteiligung aus. Dieses Zubrot ist in erster Linie geschaffen worden, damit der Arbeitnehmer spürt, dass er einen Beitrag zum Erfolg des Unternehmens leistet. Ursprünglich ist die Umsatzbeteiligung speziell für Verkäufer eingeführt wurden, weil in diesem Bereich die Gewinnspanne oft fest einkalkuliert ist. Für die Umsatzbeteiligung existieren keine einheitlichen Steuerregeln. Generell gilt aber, wer in einem Unternehmen, das die Umsatzbeteiligung gewährt, fest angestellt ist, muss diese als Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit versteuern.
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