BlackRock-Lexikon

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Lohnsteuer

Mit der Lohnsteuer wird der Arbeitslohn besteuert. Jeder Arbeitnehmer erhält einen Bruttolohn. Nach Abzug der Lohnsteuer kommt der Nettolohn zur Auszahlung. Die Lohnsteuer wird immer vom Arbeitgeber einbehalten. Nach Abzug führt dieser sie an das zuständige Finanzamt ab. Alle Einnahmen, die ein Arbeitnehmer aus seinem Beschäftigungsverhältnis erhält, sind lohnsteuerpflichtig. Neben Löhnen und Gehältern müssen auch Sondereinnahmen versteuert werden. Erhält ein Beschäftigter Provisionen, so müssen diese versteuert werden. Auch von einer Gratifikation muss Lohnsteuer abgeführt werden. Jegliche Entlohnungen für Überstunden müssen versteuert werden. Dazu gehört auch die Entlohnung für Sonntagsarbeit. Die Höhe der Lohnsteuer hängt von Kriterien wie Konfession, Zahl der Kinderfreibeträge und in erster Linie von der Steuerklasse ab. Nähere Information erhält man beim Finanzamt. Dort liegen Lohnsteuertabellen aus, aus der man die genaue Höhe entnehmen kann. Der Einfachheit halber nennt man die Steuer von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit heute Lohnsteuer. Eigentlich ist die Lohnsteuer eine Art Einkommenssteuer.

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