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BlackRock-Lexikon

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Dienstkleidung

In manchen Berufen wird eine spezielle Dienstkleidung getragen. Dazu gehören zum Beispiel Flugbegleiter oder sämtliche Mitarbeiter eines Hotels. Die Dienstkleidung lässt eindeutig die Zugehörigkeit zum Unternehmen erkennen und spiegelt zudem ein Zusammengehörigkeitsgefühl wieder. Ob und in wie weit der Arbeitgeber die Kosten für die Dienstkleidung übernimmt, ist vom Unternehmen und vom Arbeitsvertrag abhängig. Oft bestehen einheitliche Regeln oder es ist von Arbeitnehmer zu Arbeitnehmer individuell geregelt. Um Lohnnebenkosten einzusparen lassen viele Unternehmen ihren Mitarbeitern Einnahmen für die Dienstbekleidung zukommen. Alle Einnahmen zur Dienstbekleidung sind Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgabefrei. Die Leistungen zur Dienstkleidung werden ohne weitere Kosten, wie zum Beispiel Krankenkassenbeiträge, an die Mitarbeiter ausgezahlt. Gibt es keine einheitliche Dienstkleidung oder ist die Dienstkleidung nicht mit Firmenlogos gekennzeichnet, so bestehen oft individuelle Regeln, d.h., dass der Arbeitnehmer unter Beachtung gewisser Vorschriften, wie zum Beispiel weißes Hemd und schwarze Hose, seine Dienstkleidung selber kaufen kann. Die Kosten dafür erhält er vom Arbeitgeber im Rahmen der Barablösung zurück.

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