BlackRock-Lexikon

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Berufsausbildungshilfe

Die Berufsausbildungshilfe ist mit dem Bafög vergleichbar. Sowie ein Student unter bestimmten Umständen Anrecht auf Bafög hat, hat ein Auszubildender Anrecht auf Berufsausbildungshilfe. Die Berufsausbildungshilfe wird aus einem Sofortprogramm zur Bekämpfung und zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit finanziert und von den Arbeitsämtern ausbezahlt. Darüber hinaus bestehen weitere Förderungsmöglichkeiten für Jugendliche aus sozial schwachen und kinderreichen Familien. Die Berufsausbildungshilfe wird gezahlt an alle Personen, die sich in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden lassen. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob es sich um eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung handelt. Ferner steht die Berufsausbildungshilfe auch Jugendlichen zu, die sich in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme befinden. Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Berufsausbildungshilfe nur bei der ersten Ausbildung. Es gibt aber auch Ausnahmeregeln. Wer zum Beispiel aufgrund einer Nichteignung die erste Ausbildung vorzeitig beendet, kann, sofern er über ausreichende Nachweise verfügt, wieder eine Berufsausbildungshilfe beantragen. Das gleiche gilt auch für den vorzeitigen Abbruch durch eine schwere Krankheit.

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