Die Ausbildungsbeihilfe ist vergleichbar mit dem Bafög. Ein Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe besteht, wenn eine berufliche Ausbildung aufgenommen wird. Grundgedanke der Einführung dieser Fördergelder war ein Sofortprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung und zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit. Neben der Ausbildungsbeihilfe bestehen noch eine ganze Reihe weiterer Fördermöglichkeiten, hauptsächlich für lernbeeinträchtige und sozial benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene. Ausbildungsbeihilfe wird gezahlt bei einer Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ausbildung inner- oder außerbetrieblich erfolgt. Des Weiteren erhält jeder Jugendliche, der sich in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme befindet, Ausbildungsbeihilfe. Das Recht auf Ausbildungsbeihilfe besteht lediglich für die erste Ausbildung. Der Erhalt von Ausbildungsbeihilfe für eine weitere Ausbildung ist nur unter besonderen Umständen möglich. Der Auszubildende muss dann glaubhaft versichern können, dass er die erste Ausbildung aus berechtigten Gründen abgebrochen hat. Anerkannte Gründe sind zum Beispiel völlige Nichteignung des Berufes oder ernsthafte Erkrankungen.