BlackRock-Lexikon

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Arbeitsvermittlung

Zuständig für die Arbeitsvermittlung ist die Bundesagentur für Arbeit. Seit der Aufhebung des staatlichen Vermittlungsmonopols findet man auch eine ganze Reihe privater Arbeitsvermittlungen. Viele der privaten Arbeitsvermittlungen haben einen sehr guten Ruf und sind mittlerweile in Deutschland etabliert. Genau wie bei der Arbeitsvermittlung der Bundesagentur entstehen, auch bei der privaten Arbeitsvermittlung, keine Kosten für den Bewerber. Lediglich der Arbeitgeber, der die Arbeitsvermittlung beauftragt, hat ein Entgelt zu bezahlen. Die Hauptaufgabe der Arbeitsvermittlungen besteht, wie der Name schon sagt, in der Vermittlung von Stellen. Darüber hinaus bieten die Institutionen Hilfestellung bei der Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen an und vereinbaren Termine zu Vorstellungsgesprächen oder Telefoninterviews. Eine weitere große Rolle spielen die Zeitarbeitsvermittlungen. Gerade im Dienstleistungsbereich sind diese Arbeitsvermittlungen von sehr großer Bedeutung. Der Arbeitgeber greift, aus Kostengründen, gerne auf diese Zeitarbeitsvermittlungen zurück. Er kann individuell Arbeitskräfte ordern und sie begrenzt einstellen. Auch bei Arbeitssuchenden werden Zeitarbeitsverträge immer beliebter, da diese oft in Festverträge umgewandelt werden.

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