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BlackRock-Lexikon

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Altersteilzeit

Für die Umwandlung eines Arbeitsverhältnisses in die Altersteilzeit sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Der Arbeitnehmer muss das 55. Lebensjahr vollendet haben und mindestens fünf Jahre berufstätig gewesen sein. Des Weiteren ist die Altersteilzeit vom Versicherungsverhältnis abhängig. In den letzten fünf Jahren, vor dem Übergang in die Altersteilzeit, muss der Beschäftigte mindestens 1080 Kalendertage einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen sein. Sind diese Kriterien erfüllt, kann Altersteilzeit vereinbart werden. Die Arbeitsteilzeit muss eine arbeitslosen-versicherungspflichtige Arbeit sein. Für den Erhalt von Bezügen gelten besondere Regeln, die sich aus unterschiedlichen Beträgen zusammensetzen. Jeder der in Altersteilzeit beschäftigt ist, erhält die Hälfte des Einkommens, seines bisherigen Arbeitsverhältnisses. Zu beachten ist, dass dieses Geld steuerpflichtig ist und, dass dafür eine Sozialversicherungspflicht besteht. Aufgestockt wird der Betrag durch ein Entgelt aus der „Mindest-Netto-Verordnung“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Diese Einnahme unterliegt nicht der Steuerpflicht und er ist gleichzeitig sozialversicherungsfrei. Altersteilzeit muss mindestens für die Dauer von zwei Jahren vereinbart werden.

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